Oh je, ein Monster!
Da die Rückgabefrist bezüglich der zwischen den Parteien stattgefundenen Kindesentführung bereits begonnen hat, darf gemäß Artikel 16 des Haager Abkommens vor Ablauf dieser Frist keine Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen werden, außerdem wird zwischen den Parteien voraussichtlich ein mit einem endgültigen Urteil abzuschließendes Rückgabeverfahren angestrengt werden und laut beiliegender Akte mit der Verfahrensnummer 2013/... unseres Gerichts erging der Antrag, die Klärung der Vorfrage abzuwarten und das Urteil in der Sorgerechtssache auszusetzen.
Da die Rückgabefrist bezüglich der zwischen den Parteien stattgefundenen Kindesentführung bereits begonnen hat, darf gemäß Artikel 16 des Haager Abkommens vor Ablauf dieser Frist keine Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen werden, außerdem wird zwischen den Parteien voraussichtlich ein mit einem endgültigen Urteil abzuschließendes Rückgabeverfahren angestrengt werden und laut beiliegender Akte mit der Verfahrensnummer 2013/... unseres Gerichts erging der Antrag, die Klärung der Vorfrage abzuwarten und das Urteil in der Sorgerechtssache auszusetzen.